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Begriffe in der Notbeleuchtung

Rettungszeichenleuchten:
Diese Leuchten werden zur Markierung der Notausgänge und zur Kennzeichnung der Rettungswege benötigt. Von jedem Standort eines möglichen Beobachters muss eine Rettungszeichenleuchte einsehbar sein. 

Sicherheitsleuchten zur Beleuchtung von Rettungswegen – Wegeleuchten:
Diese Leuchten werden zur Beleuchtung der Rettungswege eingesetzt. Wegeleuchten sind speziell für die Ausleuchtung der Rettungswege mit geringer elektrischer Leistung und geringem Energieverbrauch optimiert. Oft werden statt spezieller Wegeleuchten auch Leuchten der Allgemeinbeleuchtung in die Sicherheitsbeleuchtung eingebunden.

Kombinationsleuchten:
Diese Leuchten dienen gleichermaßen als Rettungszeichenleuchte und als Wegeleuchte. Licht, das nicht zur Hinterleuchtung der Rettungszeichen benötigt wird, wird durch eine spezielle Optik zur Beleuchtung des Rettungsweges genutzt. 

Einzelbatterieanlage:
Bei einer Einzelbatterieanlage kommt eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit im Netzausfall selbst versorgten Leuchten zum Einsatz. Die verwendeten Leuchten enthalten dabei einen integrierten Akkumulator, der im Notfall die Stromversorgung übernimmt. 
Zentralbatterieanlage:
Bei einer Zentralbatterieanlage kommt eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage, deren Leuchten bei Netzausfall von einer zentralen Batterie versorgt werden, zum Einsatz. Die verwendeten Leuchten enthalten dabei keinen eigenen Akkumulator und werden bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ausschließlich durch die Zentralbatterieanlage versorgt. 

Dauerschaltung:
Die Lampen leuchten ständig. Der Einsatz von Leuchten in Dauerschaltung ist sinnvoll, wenn eine intakte allgemeine Beleuchtung vorliegt und wenn zusätzlich Notbeleuchtung erforderlich ist. 

Bereitschaftsschaltung:
Bei Leuchten in Bereitschaftsschaltung werden die Lampen erst zugeschaltet, wenn die Notbeleuchtung erforderlich ist bzw. die allgemeine Beleuchtung ausfällt, d. h. bei Netzausfall. 

Nennbetriebsdauer:
Als Nennbetriebsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, in dem die Sicherheitsbeleuchtung ab dem Wegfall der allgemeinen Stromversorgung noch leuchtet.